Änderungsabnahme


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Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Rad-Reifen-Kombinationen, Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegungen) sowie der Anbau von Spoilern, Sonderlenkrädern.

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? – Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

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